Urteil zum Elektro-Dampfen
E-Zigaretten bleiben frei verkäuflich – wie Lutscher oder Schokokekse
Der WirtschaftsWoche-Kommentar und die Offene Antwort
Susanne Kutter, Redakteurin der Wirtschaftswoche, beschreibt ihre beklemmende Sichtweise zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Ihrem schauerlichen Szenario folgend sind es wieder einmal die Kinder, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der E-Zigarette schutzlos ausgeliefert werden. Ein blendendes Beispiel mal wieder für den Nanny-Staat.
Es ist durchaus üblich, dass ein Gericht keinen Konsenz erzielen kann, mit dem beiden Parteien hochzufrieden sind. Dem Bundesverwaltungsgericht im Prozess um eine Einstufung der E-Zigarette als Medizinprodukt [1], fehlenden Kinder- und Jugendschutz in die Schuhe schieben zu wollen, der überhaupt nicht Gegenstand dieser drei Revisionsverfahren war, läßt jeden Realitätssinn vermissen.
Ebenso wenig wird der Kinder- und Jugendschutz in der EU-Tabakrichtlinie geregelt, wie in diesem Artikel auf fadenscheinige Art suggeriert werden soll, dieser obliegt einzig und allein jedem einzelnen Mitgliedsstaat der EU.
[2] Der WiWo-Artikel: E-Zigaretten bleiben frei verkäuflich – wie Lutscher oder Schokokekse
Kurbelursel verfasste zu diesem Kommentar eine lesenswerte Offene Antwort auf ihrem Blog
[3] Offene Antwort an die Redakteurin der WiWo
[1] http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=68
[3] http://www.mered.de/blog/offene-antwort-zum-kommentar-die-redakteurin-der-wiwo