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Zurückgehaltenes Rechtsgutachten über die E-Zigarette in NRW vom 20. November 2012

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Ein Skandal mit unnötigen Gerichtsprozessen

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hielt ein Jahr lang ein von ihrem Ministerium in Auftrag gegebenes Rechtgutachten unter Verschluss. Die Gründe dafür scheinen auf der Hand der zu liegen. Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Franz-Josef Dahm und Herrn Rechtsanwalt Dr. Fischer steht im krassen Gegensatz zur Auffassung der Ministerin.
Ihrer Meinung nach fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz und unterliegen somit dort verankerten grundsätzlichen Rauchverbot. Dabei beruft sich Steffens auf eine Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen generell zu untersagen, da es in konkreten Fällen fraglich ist, was E-Raucher tatsächlich ein- und ausatmen.
In derselben Stellungnahme räumt das BfR ein, bisher keine eigenen Untersuchungen zu E-Zigaretten durchgeführt zu haben. [1] Das unliebsame in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dahms fristet zu dieser Zeit ein verheimlichtes und abgedunkeltes Dasein, bis durch eine Anfrage der Piraten dieser Skandal ans Licht kam.
"Das Gutachten sei in Auftrag gegeben, als Rechtsunsicherheit bestanden habe. Kurz nach Fertigstellung des Gutachtens habe der Bund jedoch Klarheit geschaffen - damit sei das Gutachten überholt gewesen, so Steffens in ihrer Stellungnahme." [2]

Wieder einmal wird deutlich, dass mit persönlichen Eitelkeiten und Auffassungen in der Politik kokettiert wird. Wie weit das Gutachten überholt ist, zeigte das Revisionsverfahren am 04.11.2014 in Münster [3], bei dem das Oberverwaltungsgericht den Bewertungen unter anderem dieses Gutachtens mehr als folgte.
Jeder Politiker versucht sich anscheinend ein Denkmal zu setzen, auch wenn es nur mit der Halbierung der Punkte in Flensburg ist.

Das Rechtsgutachten von Prof. Dahm belegt eindeutig, dass die E-Zigarette nicht unter das Rauchverbot des Nichtraucherschutzgesetzes NRW fällt. Der Tatsache des Erstelldatums, 20. November 2012, sind der Stadt Köln zwei völlig unnötige Gerichtsprozesse geschuldet. Bei den Gastwirten haben sie für Rechtssicherheit gesorgt, da ein Eingriff in ihre unternehmerische Freiheit verhindert werden konnte. Auch die Nichtraucher sollten davon profitieren, da eindeutig festgestellt wurde, dass für eine Gefährdung Dritter durch die E-Zigarette keine wissenschaftlich existierende Beweise erbracht werden konnten. Somit scheitert eventuell der Versuch, die Dampfer in der gleichen Weise wie die Raucher, als sozial inakzeptabel darzustellen.

Auszug aus dem Rechtsgutachten

[...] Bei näherer Betrachtung dieses Aspekts ergibt sich folgendes Bild:

Die seit Jahren gesicherten Erkenntnisse über das Gesundheitsgefährdungspotenzial von Tabakrauch, die der Gesetzgeber in seiner Gesetzesbegründung hervorgehoben hat, liegen scheinbar im Hinblick auf den Dampf einer E-Zigarette nicht vor. Es erscheint vor dem Hintergrund der relativen Neuheit der E-Zigarette auch zweifelhaft, ob es überhaupt schon Studien über die Langzeitfolgen des Konsums von E-Zigaretten geben kann; Hinweise darauf liegen den Verfassern jedenfalls nicht vor.

Auch liegen den Verfassern keinerlei Erkenntnisse dazu vor, dass die “chemische Zusammensetzung” des Dampfes der E-Zigarette mit der des Tabakrauches vergleichbar ist, oder jedenfalls der Dampf die oben beschriebenen und aus Sicht des Gesetzgebers sein Handeln rechtfertigenden Krankheitsbilder bei Nichtraucherinnen und Nichtrauchern hervorrufen kann.

Auf die Frage, ob die E-Zigarette sowohl mit Nikotin-“Liquids'” oder nikotinfrei betrieben werden kann, kommt es nach der hier vertretenen Auffassung nicht entscheidend an. Die damit in Zusammenhang stehenden Probleme können vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse in tatsächlicher Hinsicht allenfalls im Hinblick auf einen “Raucher-Schutz” bedeutsam sein, auf den das NiSchG NRW schon der Überschrift nach nicht abzielt. [...]

[...]
"Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Zielsetzung ist das Rauchverbot
des NiSchG NRW nicht auf den Gebrauch einer E-Zigarette zu erstrecken." [...] [4]

[1] http://www.bfr.bund.de/cm/343/liquids-von-e-zigaretten-koennen-die-gesundheit-beeintraechtigen.pdf

[2] http://www.derwesten.de/politik/ministerin-steffens-verteidigt-e-zigaretten-verbot-id7319484.html#plx1950356932

[3] http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/32_141104/index.php

[4] http://www.ruhrbarone.de/wp-content/uploads/2012/11/MMV16-394.pdf

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