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Beweislast künftig beim Gesetzgeber

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Ich reib ihn allen nur zu gerne unter die Nase, diesen Satz, der so unscheinbar wirkt, aber Pötschke-Langer, DKFZ, WHO und EU-Richtlinie ins Aus kickt:

"Für das OVG Münster liegt die Beweislast künftig beim Gesetzgeber"

Verraten hat ihn der (brillante) Anwalt des "Lorbass", nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW in Münster, letzten Dienstag, 4. November '14.

Es bedeutet, dass ein Verbotsgesetz nicht einfach erlassen werden kann. Da Verbote Eingriffe in Freiheitsrechte sind, hat der Gesetzgeber, sollten Gründe für Verbote vorliegen, Belege dafür vorzuweisen.

nachzulesen in: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2014-11/31923598-juristische-einschaetzung-ezigaretten-fallen-bundesweit-nicht-unter-das-nichtraucherschutzgesetz-007.htm

Daher sind all die "könnte..., möglicherweise..., vermutlich..." und auch die "Absichten, weil..." des Ministeriums nicht anerkannt worden. Der Gesetzgeber hat keine Belege für tatsächlich vorhandene Risiken beibringen können. Das, was er vorbrachte, genügte nicht den Anforderungen an Belege und wurde von den Gerichten verworfen. In zwei Instanzen! (Was uns natürlich kein bisschen wundert: wo es keine Belege gibt, gibt's nix vorzuweisen.)

Damit ist auch die TPD 2, die neue europäische Tabakrichtlinie nicht 'durch", denn das wäre sie erst als nationales Gesetz.

Da aber beisst es sich. Und wie!

--> Die Begründungen, warum die Dampfe in die Gesetze soll und die 'richtigen' Dampfetten verboten, beruhen auf Risikobehauptungen in der Richtlinie
--> Jedoch muss der Gesetzgeber für Verbotsgründe Beweise liefern
--> Das kann er aber bei der Dampfe nicht. Weder generell, noch bezüglich unserer Geräte (mit aufschraubbaren grossen Nachfülltanks, ohne spezielle Auslaufsicherungen etc.), noch bezüglich der Liquids
--> Ergebnis: der Gesetzgeber mag sein Gesetz beschliessen, Bestand vor Gericht wird es nicht haben
--> das Gesetz landet, wie das Nichtraucherschutzgesetz in NRW, vor dem Verwaltungsgericht (VG) ...

(Ein einziger Händler, der sich weigert, die 'richtige' Dampfe nicht mehr zu verkaufen und Klage anstrengt, reicht dazu. Wie in NRW ein einziger Barbesitzer reichte, um das dortige NRS-Gesetz zu Fall zu bringen. Der Anwalt (des VdeH - Verband deutscher E-Zigaretten Händler) ist dann sowieso derselbe.)

--> ... Das VG aber hat schon gesagt, was es von unbewiesenen Verbotsgründen hält. Deutlich auch als Mahnung in Richtung Bund. Und das OVG hat's bestätigt
--> Endergebnis: Die Richtlinie ist in Schlaand nicht durch

Deshalb: fröhliches Schaffen (Gemurkse) in Berlin! Glückwunsch! Hat was von selbst eingebrockter Suppe...

Was das für die anderen EU-Mitgliedsstaaten heisst? An die, es herauszukriegen.

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